Bald sind Osterferien! Doch kaum fangen die freien Tage an, klingelt das Telefon. Die Teamleitung hat eine dringende Frage ...

In meinen Workshops werde ich in diesem Zusammenhang immer wieder gefragt: Ist das überhaupt erlaubt? Darf meine Führungskraft mich im Urlaub kontaktieren bzw. erwarten, dass ich meine Mails regelmäßig checke?

Digitale Medien ermöglichen flexibles Arbeiten, unabhängig von festen Orten und Zeiten. Das schafft neue Freiheiten, führt aber auch dazu, dass die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit immer mehr verwischen. Gerade im Urlaub ist es wichtig, mal richtig abzuschalten, denn Urlaub dient der Erholung und damit der Gesundheit.

Hier die aktuelle Rechtslage zu diesem Thema:

Die Führungskraft darf anrufen – aber sie darf grundsätzlich nicht erwarten, dass darauf reagiert wird. Im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) ist ausdrücklich festgelegt, dass Urlaub der Erholung dient. Während dieser Zeit ruht die Hauptleistungspflicht der Beschäftigten und das ist, die vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen.

Mit anderen Worten: Arbeitnehmende haben ein Recht auf Nichterreichbarkeit im Urlaub. Sie müssen während ihres gesetzlichen Erholungsurlaubs keine Telefonate beantworten und sind nicht verpflichtet, ihre Mails zu checken.

Soweit die aktuelle Rechtslage und die Theorie. Die Praxis sieht anders aus.

Nach meiner Erfahrung sind mehr als die Hälfte der Berufstätigen im Urlaub dienstlich erreichbar – per Telefon, Whats app oder Email.

Meine Empfehlung: Um Streit zu vermeiden, klärt dieses Thema frühzeitig mit eurer Führungskraft – am besten gleich mit dem gesamten Team.

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