Corona-Maßnahme: Unternehmen müssen Beschäftigten Homeoffice anbieten

Um Corona-Infektionen zu verhindern, sollen Unternehmen künftig Homeoffice möglich machen, wo immer es geht. Das Bundesarbeitsministerium wird das Homeoffice über eine Verordnung regeln, die vorerst bis zum 15. März 2021 gelten soll.

Die geplanten Regeln im Überblick

  • Arbeitgebende müssen Beschäftigten Homeoffice anbieten, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen.
  • Beschäftigte sind rechtlich nicht verpflichtet, das Homeoffice-Angebot anzunehmen.
  • Die Verordnung zum Homeoffice soll voraussichtlich am 27. Januar 2021 in Kraft treten und ist befristet bis 15. März 2021.
  • Kontrolliert werden sollen die Regeln durch die Arbeitsschutzbehörden.
  • Wer nicht im Homeoffice arbeiten kann, soll im Unternehmen besser geschützt werden.

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www.xing.com/news/articles/wirtschaft-vs-homeoffice-corona-tests-und-kontrollen-im-buro-was-arbeitnehmer-jetzt-wissen-mussen-3755606

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