Die geplanten Regeln im Überblick
- Arbeitgebende müssen Beschäftigten Homeoffice anbieten, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen.
- Beschäftigte sind rechtlich nicht verpflichtet, das Homeoffice-Angebot anzunehmen.
- Die Verordnung zum Homeoffice soll voraussichtlich am 27. Januar 2021 in Kraft treten und ist befristet bis 15. März 2021.
- Kontrolliert werden sollen die Regeln durch die Arbeitsschutzbehörden.
- Wer nicht im Homeoffice arbeiten kann, soll im Unternehmen besser geschützt werden.
Jetzt ist Ihre Meinung gefragt!
Wie stehen Sie zur neuen Homeoffice-Verordnung? Welche Regelungen gibt es in Ihrem Unternehmen? Diskutieren Sie mit!
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