Neue Rechtsprechung zur Erfassung der Arbeitszeit

In meinen Workshops höre ich immer öfter, dass Mitarbeitende (vor allem in Homeoffice) wesentlich mehr arbeiten als es vertraglich vereinbart ist und dies auch nirgendwo erfasst wird.

Einer Analyse der Agentur Compensation Partner zufolge arbeiten über die Hälfte aller Angestellten in Deutschland mehr, als vertraglich vereinbart. Demnach kommen sie im Schnitt auf rund drei Überstunden pro Woche, die bei fehlender Dokumentation oftmals nicht ausgeglichen werden.

Das könnte sich jetzt aber durch die neue Rechtsprechung zur Erfassung der Arbeitszeit ändern. Sofern der Arbeitsvertrag keine Regelung für Überstunden vorsieht, müssen diese bezahlt oder abgebaut werden. Das regelt das Arbeitszeitgesetz. Die Arbeitszeiterfassung hilft Beschäftigten also dabei, von diesem Recht Gebrauch machen zu können.

Link:

https://www.xing.com/news/articles/die-stechuhr-fur-alle-kommt-diese-12-dinge-zur-arbeitszeiterfassung-musst-du-wissen-5660658

 

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