Urlaubstage verfallen nicht automatisch nach drei Jahren

Ein neues Urteil des europäischen Gerichtshof stärkt die Rechte der Beschäftigten. Unternehmen müssen explizit darauf hinweisen, wenn ein Verfall der Urlaubstage droht.

Dies muss konkret und individuell geschehen. Erst ab diesem Zeitpunkt setzt die dreijährige Verjährungsfrist ein. Geklagt hatte eine Steuerfachangestellte, die sich nun auf eine hohe Nachzahlung freuen kann.

www.spiegel.de/karriere/europaeischer-gerichtshof-urlaubstage-verfallen-nicht-automatisch-nach-drei-jahren-a-38beeff5-a571-4d87-8bd5-65e0804f4474

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