Urteil zur Arbeitszeiterfassung: Was ändert sich für Arbeitnehmende?

Es gilt als „Meilenstein“ im Arbeitsrecht: Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) besteht eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung, über die in der Ampel-Regierung, in der Wirtschaft und unter Arbeitsrechtler:innen noch heftig diskutiert wird.

Arbeitszeiterfassung: Was bedeutet BAG-Urteil für Vertrauensarbeitszeit und Homeoffice?

Nach dem deutschen Arbeitszeitgesetz müssen in Deutschland bisher nur Überstunden und Sonntagsarbeit dokumentiert werden, nicht die gesamte Arbeitszeit. Das Bundesarbeitsgericht zog nun aber nicht das Arbeitszeit-, sondern das Arbeitsschutzgesetz heran. Nach Paragraf 3 sind Arbeitgeber danach schon heute verpflichtet „ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann“.

Sicher ist bei vielen Detailfragen nur die Unsicherheit. So haben sich die BAG-Richter:innen noch nicht zur Frage geäußert, wie Überstunden kompensiert werden müssen. Auch Konsequenzen sind noch nicht definiert, sollten Arbeitgeber die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung schlicht ignorieren.

Positive Seiten: Pflicht zur Arbeitszeiterfassung

Obwohl sich diese neue Regelung eher negativ für Arbeitnehmende anhört, ist es das nicht, denn: Zeiterfassung dient auch zum Schutz vor Fremdausbeutung und Selbstausbeutung.

Konkret heißt das:
- Arbeitnehmende müssen nicht dauerhaft erreichbar sein
- Überstunden müssen erfasst werden
- Arbeitszeiten müssen eingehalten werden

Durch diese neue Regelung sind die Arbeitszeiten regulierter. Angestellte müssen ihre gesetzlich und vertraglich vorgeschriebenen Arbeitszeiten einhalten. Das hat zur Folge, dass es weniger unbezahlte und nicht-angerechnete Überstunden am Wochenende oder am Abend geben wird.

Mehr zu diesem Thema: www.tagesschau.de/wirtschaft/zeiterfassung-bag-urteil-folgen-arbeitnehmer-101.html

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